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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02   

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https://dejure.org/2003,26182
OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02 (https://dejure.org/2003,26182)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2003 - 2 N 480/02 (https://dejure.org/2003,26182)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 2 N 480/02 (https://dejure.org/2003,26182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristversäumnis bei Anträgen auf verschwiegene Studienplätze bei Hochschulen in Sachsen-Anhalt; Anderweitige Besetzung von Studienplätzen bei Fristversäumnis; Anforderungen an Studierende sich rechtzeitig auch um verschwiegene Studienplätze zu bemühen; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    LSA-HVVO § 3 I; ; LSA-HVVO § 5 1; ; LSA-HVVO § 4 I; ; LSA-HzulG § 12 Nr 6; ; GG Art. 12 I

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 5 C 749/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02
    Die Verordnungsregelung ist eindeutig und klar; ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist auch in Ansehung der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 22.10.1993 - BVerwG 6 C 10.92 -) nicht ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.1994 - 2 N 2/94
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02
    Der Senat hat diese Bestimmungen wiederholt für vereinbar mit höherem Recht gehalten (vgl. etwa: OVG LSA, Beschl. v. 22.3.1999 - B 2 S 432/98 - Beschl. v. 14.02.2000 - B 2 S 625/99 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 12.01.1994 - 2 N 8/93 - Beschl. v. 18.7.1994 - 2 N 2/94 -, sowie Beschl. v. 12.01.1997 - B 2 S 819/97 - [Fälle, an denen der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers beteiligt war); daran hält er fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1997 - B 2 S 819/97
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 2 N 480/02
    Der Senat hat diese Bestimmungen wiederholt für vereinbar mit höherem Recht gehalten (vgl. etwa: OVG LSA, Beschl. v. 22.3.1999 - B 2 S 432/98 - Beschl. v. 14.02.2000 - B 2 S 625/99 - vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 12.01.1994 - 2 N 8/93 - Beschl. v. 18.7.1994 - 2 N 2/94 -, sowie Beschl. v. 12.01.1997 - B 2 S 819/97 - [Fälle, an denen der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers beteiligt war); daran hält er fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2005 - 3 N 59/05

    Ausschlussfristen bei Anträgen auf außerkapazitäre Hochschulzulassung

    Der beschließende Senat hat bereits in Bezug auf die in § 3 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1, Abs. 5 Satz 1 HVVO-LSA a. F. geregelte und seit dem Jahre 2001 geltende Ausschlussfrist für Zulassungsanträge außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl für das Wintersemester zum 15. Juli entschieden, dass die vorbezeichneten Bestimmungen vereinbar mit höherangigem Recht sind (vgl. etwa: Beschluss vom 17. Januar 2005 - Az.: 3 N 53/05 - u. a. mit Bezugnahmen auf die Beschlüsse des vormals zuständigen 2. Senates des beschließenden Gerichtes vom 22. März 1999 - Az.: B 2 S 432/98 -, vom 14. Februar 2000 - Az.: B 2 S 625/99 -, vom 20. Januar 2003 - Az.: 2 N 480/02 -, vom 6. April 2004 - Az.: 2 N 873/03 - sowie vom 3. Mai 2004 - Az.: 2 N 506/03 u. a. -) und hierzu ausgeführt: .

    Die auf dieser Grundlage ergangenen Regelungen der § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 5, § 4 (Abs. 1) HVVO-LSA sind im übrigen eindeutig und klar; ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist damit ebenso wenig anzunehmen wie gegen das in Art. 12 Abs. 1 GG verankerte Recht auf freien Hochschulzugang, da den Studienbewerbern hiernach lediglich die Obliegenheit auferlegt wird, sich rechtzeitig auch um sogenannte "verschwiegene" Studienplätze zu bemühen (OVG LSA, Beschlüsse vom 20. Januar 2003 - Az.: 2 N 480/02 - und vom 6. April 2004 - Az.: 2 N 873/03 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010)

    Der Senat hält zunächst an seiner Rechtsauffassung fest, dass grundsätzlich die Bestimmung von materiellen Ausschlussfristen, wie dies in § 3 Abs. 2 Satz 1 Vergabeverordnung ZVS -LSA erfolgt ist, nicht rechtswidrig ist, weil diese Bestimmungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (vgl. Beschl. v. 17.01.2005 - 3 N 53/05 - u.a. mit Bezugnahmen auf die Beschlüsse des vormals zuständigen 2. Senates des beschließenden Gerichtes vom 22.03.1999 - B 2 S 432/98 -, vom 14.02.2000 - B 2 S 625/99 -, vom 20.01.2003 - 2 N 480/02 sowie vom 03.05.2004 - 2 N 506/03 u.a.).
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